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Mode und Trends sind Geschmacks- und Privatsache. Ob du deinen Körper mit Tattoos oder Steckern verschönerst, entscheidest du selbst. Dies kann bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz jedoch ein Thema sein: Hast du trotzdem eine Chance?

 "Welcher Beruf passt überhaupt zu mir?" ist eine oder sogar die entscheidende Frage bei der Ausbildungsplatzsuche. Dabei ist zu berücksichtigen, ob du die passende Qualifikation mitbringst. Wenn du dann nach der Bewerbung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst, hast du die Chance mit deiner Persönlichkeit zu punkten. Ein entscheidender Faktor bei der persönlichen Vorstellung ist das Auftreten eines Bewerbers, also wie du dich präsentierst.

In manchen Berufsbereichen schwierig

In bestimmten Bereichen kann Körperschmuck problematisch sein: Beispielsweise müssen in vielen handwerklichen und medizinischen Berufen aus Arbeitsschutzgründen Ringe oder Stecker entfernt oder mit einem Pflaster abgedeckt werden. Allgemein gilt die Regel: Je mehr Kundenkontakt, desto dezenter sollte der Körperschmuck sein. Letztendlich entscheidet aber das Unternehmen, wen es einstellt. Die Firmenphilosophie unterscheidet sich oftmals sehr. Während beispielsweise manche Firmenchefs kein Problem mit Tattoos haben, kann es bei anderen ein Ausschlusskriterium sein.

Persönlichkeit sollte im Vorstellungsgespräch im Vordergrund stehen

Im Vorstellungsgespräch sollten die Piercings oder Tattoos zunächst nicht im Vordergrund stehen. Im Gespräch ist es wichtig, dass du mit deiner Motivation und deinen Kenntnissen überzeugst. Sollte es eine Zusage geben, kannst du mit dem Ausbilder/der Ausbilderin besprechen, wie das Unternehmen mit sichtbarem Körperschmuck umgeht. Das empfiehlt auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Meist ist es möglich, sich auf bestimmte Kompromisse zu einigen. Beispielsweise das Verdecken gewisser Tattoos, wenn wichtige offizielle Termine anstehen oder das Einsetzen eines dezenten Steckers.

Schlecht fürs Geschäft = Schlecht für dich

Um ein gutes Betriebsklima zu erhalten, sollte das Stechen eines sichtbaren Tattoos oder Piercings mit dem Ausbilder /der Ausbilderin besprochen werden. Ohne Absprache können unangenehme Folgen eintreten. Wenn der Betrieb ein geschäftsschädigendes Verhalten daraus ableitet, könnte die Kündigung in der Probezeit erfolgen oder eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Also lässt sich zusammenfassen: Besprich vor Ausbildungsstart, wie in deinem Ausbildungsbetrieb mit dem Thema "Körperschmuck" und auch mit eher ungewöhnlichen Haarfarben, Frisuren oder künstlichen Fingernägeln umgegangen wird. Wenn du neue Tattoos oder Piercings in Planung hast, vermeidest du mögliche Konflikte, wenn du es vorher absprichst.

Quellen

ntv (12.09.2022 um 10:58 Uhr)

azubis.de (12.09.2022 um 11:01 Uhr)

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